Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Energiesektor

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Der Bund möchte einen wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs ausbreiten.

Mit dem am 21. Oktober 2022 im Bundestag und am 28. Oktober 2022 im Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierungund Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat er hierfür die Grundlagen geschaffen.

Eine weitere Konkretisierung erfolgte in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. November 2022.

Der Bayerische Städtetag informierte zu den wesentlichen Eckpfeilern der Gaspreisbremse, der Strombremse und verschiedener Härtefallregelungen mit seinem Rundschreiben vom 08.11.2022. Außerdem setzte er seine Mitgliedsstädte und -gemeinden über die von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zu Entlastungsmaßnahmen im Energiesektor in Kenntnis. 

Die maßgeblichen Anlagen zum Rundschreiben finden Sie nachfolgend unter "Downloads".

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