Wegfall der Maskenpflicht

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Da seit dem 3. April die neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten und letztlich auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 25. Mai 2022 abgelaufen ist, entfällt im Rathaus sowie in allen anderen öffentlichen Gebäuden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen mit sofortiger Wirkung die offizielle Maskenpflicht.

Dennoch würden wir es begrüßen, wenn Besucher auf freiwilliger Basis in den Gebäuden weiterhin Schutzmasken tragen würden.

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