Schulwegdienste; Informationen zur Benennung oder Anmeldung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Schüler können im Schulwegdienst nur eingesetzt werden, wenn sie sich freiwillig zur Verfügung stellen, mindestens 13 Jahre alt sind ‑ ausnahmsweise 12 Jahre z. B. bei Teilhauptschulen I ‑, persönlich für den Schulwegdienst geeignet sind und eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Benennung von geeigneten Schülern erfolgt durch den Schulleiter in Abstimmung mit den Klassenleitern und dem Verkehrslehrer.
Um das Ehrenamt als Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter ausüben zu können, müssen Sie volljährig und körperlich fit, zuverlässig und pünktlich sein. Außerdem müssen Sie bei Wind und Wetter draußen stehen und auch unter Stress oder in schwierigen Situationen immer Ruhe und Übersicht bewahren. Oft sind es Eltern und Verwandte von Schulkindern, die mit Ihrem Einsatz für einen sicheren Schulweg sorgen. Mithelfen kann beim Schulwegdienst allerdings jeder Erwachsene, der die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt.
Keine
- Sicherheit auf dem Schulweg - Verkehrssicherheitsarbeit und Schulwegdienste
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und des Innern
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Geigenmüller, Corinna
Vorzimmer/Schulverwaltung
- 09270 989-22
- 09270 989-7022
- E-Mail senden
- Zimmer Nr. 24